Prokon Insolvenz, was zu tun ist, was man tun kann

So, jetzt ist es wieder einmal soweit. Wieder einmal hat man ein Unternehmen mit eigentlich guten Ansätzen und auch viel eingesammelten Kapital abgeschlachtet. Es sei an dieser Stelle dahin gestellt, ob da bei Prokon irgend etwas ungesetzliches gelaufen ist, denn darauf kommt es gar nicht an in so einem Fall.

Deutschland ist einfach kein Land für Unternehmensgründungen oder Unternehmen, die über normale Anleger finanziert werden. Deutschland ist doch ein Rechtsstaat, was immer man darunter auch versteht.

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Jeder Anleger und hat er auch noch so wenig Geld in Genussscheine oder ähnliches investiert ruft ständig nach staatlicher Kontrolle und Transparenz und natürlich nach der Staatsanwaltschaft. Aber so geht das nicht.

Zudem gibt es in Deutschland einfach viel zu viele selbsternannte Anlegerschutz Anwälte und Rechtsanwälte die darauf spezialisiert sind, ganze Hundertschaften von Anlegern eines beliebigen Unternehmens um sich zu scharen und dieses Unternehmen dann in rechtliche Schwierigkeiten zu bringen. Auch Schutzgemeinschaften, wie der DSW, die ebenfalls von Rechtsanwälten durchsetzt sind, mischen hier ständig mit. Das Ergebnis ist dann in der Regel, das jedes Unternehmen, nicht nur Prokon in zunehmend rechtliche Schwierigkeiten gerät, die Lawine schaukelt sich auf, das Ergebnis ist meist Insolvenz.

Dann scheint alles in Ordnung, denn man hat ja einen über alle Zweifel erhabenen Insolvenzverwalter, der auch noch Rechtsanwalt ist. Aber leider ist dies aus Anlegersicht nicht der Fall.

Der Insolvenzverwalter ist in Deutschland ein Unternehmensbestatter. Es gibt so gut wie keine Fälle in denen mit Hilfe eines Insolvenzplanes aus der Insolvenz heraus gekommen sind. Im besten Fall ist die Insolvenzquote höher als 1% nach Abschluß der Insolvenz, im Falle Prokon vielleicht etwas höher in ein paar Jahren. Denn kein Insolvenzverwalter hat es eilig, solange er noch Geld auf dem Konto hat.

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Was kann der Anleger also machen? Nichts.

Die Beauftragung eines Anwalts kostet nur zusätzliches Geld, die Anmeldung von Forderungen an die Insolvenzmasse kann auch ohne Anwalt erfolgen.

Prokon zu verklagen bringt nichts, denn der Isolvenzverwalter wird nicht in das Verfahren eintreten.

Warten wie sich die Sache entwickelt, aber das kann dauern. Bleiben Sie ruhig, das Geld ist weg, werfern Sie nicht noch weiteres irgend welchen Rechtsanwälten in den Rachen.