Existensgründung

Als Existenzgründung wird die Realisierung einer beruflichen Selbstständigkeit bezeichnet. Im wirtschaftlichen Sinne bedeutet es eine Unternehmensgründung, wobei dieser Begriff eher für Gründung größerer Unternehmen jenseits des Mittelstand benutzt wird.

Hintergrund Existenzgründung

Persönlich bedeutet Existenzgründung regelmäßig einen entschiedenen Wandel im Lebensalltag: neben der Fachkompetenz sind insbesondere Selbstkompetenz und Methodenkompetenz gefragt, um die Unternehmeraufgaben zu lösen. Hierzu gehören:

  • Definition von Produkten, Leistungen und Argumenten für Kundengespräche
  • Marktbeobachtung und Einschätzung von Risiken und Chancen
  • private Vorsorge für Unfälle, Alter und unvorhergesehene Ereignisse (auch die Sorge für die laufenden Betriebskosten, Löhne usw.)
  • Kommunikation und Auseinandersetzung mit Ämtern und Behörden (Ordnungsamt, Finanzamt, Gesundheitsamt usw.)
  • Kommunikation und Auseinandersetzung mit Verbänden (IHK, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft usw.)
  • Erstellen von Kalkulationen und Vorgaben (z. B. Absatzvorgaben) sowie deren Steuerung und Erfolgskontrolle
  • Selbstmotivation und Selbstkontrolle (Termine, Aufgaben, Arbeits-/Freizeit usw.)

Gesamtgesellschaftlich betrachtet, muss die Gründungs-, Produktivitäts- und Wachstumsdynamik im  unternehmerischen Mittelstand, über alle Branchen, Rechts- und Eigentumsformen hinweg, groß genug sein, um

  • das unvermeidliche Ausscheiden einzelner Marktteilnehmer zu kompensieren,
  • in Bewältigung des permanenten strukturellen Wandels immer wieder mehr neue Arbeit, Arbeitsplätze und Ausbildungsmöglichkeiten entstehen zu lassen, als mit dem Wandel verloren gehen,
  • immer wieder einzelne neue dominierende Großunternehmen aus ehemals kleinen Anfängen entstehen zu lassen, denn der historische Kern praktisch jedes Großunternehmens ist mittelständisch.

Dieser gesamtgesellschaftlichen Bedeutung entsprechend wird jährlich von der Oskar-Patzelt-Stiftung der Wettbewerb Großer Preis des Mitteletandes ausgeschrieben.

Deutschland Existenzgründung

Genehmigungen Existenzgründung

Die Existenzgründung erfolgt durch Beginn der Geschäftstätigkeit, formaljuristisch durch die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Damit ist der erste Teil der Gründung abgeschlossen. Im Nachgang können weitere Formalitäten auf die Gründer zukommen, wie etwa die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Eintragung in die Handwerksrolle.[1] Hierbei ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft in der IHK eine Pflichtmitgliedschaft ist. Ähnliches gilt für die Eintragung in die Handwerksrolle. Hier ist zwischen Tätigkeiten, die einen Meistertitel erforderlich machen und Tätigkeiten, die diesen nicht mehr erfordern zu unterscheiden. Zusätzlich gibt es die handwerksähnlichen Tätigkeiten. Hier sind keine beruflichen Qualifikationen vonnöten. Eine Aufnahme in die Handwerksrolle (kostenpflichtig) lässt sich in den meisten Fällen nicht umgehen. Für bestimmte Tätigkeiten aus den Branchen Industrie, Handel und Dienstleistung ist die Gewerbefreiheit eingeschränkt. D.h., dass die Erteilung der Erlaubnis an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird. Eine spezielle Erlaubnis benötigen z.B. Versicherungsvermittler, bestimmte Gastronomen sowie Waffenhändler oder Apotheker.

Gemäß der EG-Dienstleistungsrichtlinie ist es seit dem 28. Dezember 2009 möglich, sämtliche Verwaltungsverfahren, die mit der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zusammenhängen, elektronisch abzuwickeln. Außerdem kann für diese Verfahren ein Einheitlicher Ansprechpartner in Anspruch genommen werden.

In der Regel werden bei einer Gewerbeanmeldung neben den Kammern auch das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft sowie das statistische Landesamt automatisch informiert.

Geschäftsplan Existenzgründung

Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln ist in der Regel ein Geschäftsplan (Businessplan). Dieser enthält möglichst detaillierte Informationen zu den Gründern, zum Produkt, zum Markt und zur Finanzierung.

Businessplanwettbewerbe: Bei diesen Gründungswettbewerben reichen Existenzgründer ihre Geschäftsideen in Form von Businessplänen bei der ausrichtenden Institution (z. B. Wirtschaftsförderung der Stadt / des Landes) ein. Diese werden von Gutachtern und Kapitalgebern nach einheitlichen Kriterien auf ein gelungenes und potenzialträchtiges Unternehmenskonzept bewertet. Die Gewinner dieser Wettbewerbe freuen sich nicht nur über ein bestätigtes und erfolgreiches Unternehmenskonzept, sondern auch über Sach- und Geldpreise. Der deutschlandweit größte regionale Businessplanwettbewerb ist der Businessplan-Wettbewerb Berlin Brandenburg.

Förderung Existenzgründung

Bund und Länder unterstützen Existenzgründungen durch Darlehen und Zuschüsse.

Beratungsförderung Existenzgründung

Vor der Gründung: Für die Beratungskosten stellen die Bundesländer Zuschüsse zur Verfügung. Informationen dazu bieten die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Förderinstitution (i.d.R. Investitionsbank) des Bundeslandes.

Nach der Gründung: Der Bund und der Europäische Sozialfonds (ESF) stellen über das Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) Zuschüsse für Beratungs- und Coachingleistungen zur Verfügung.[2] Im ersten Unternehmensjahr, insbesondere im Falle einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus, gilt unter diesem Titel ein besonderer Fördersatz. Weitere Regelungen gelten für die ersten 5 Unternehmensjahre. Insbesondere können Zuschüsse aus dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe“ beantragt werden. Informationen zu beiden Programmen stehen in der Förderdatenbank des Bundes.

Existenzgründungsförderung Existenzgründung

Für die Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungen eines Warenlagers, Kautionen, Werbemaßnahmen und weitere Investitionen, die für den Start in die Selbständigkeit notwendig sind, stellen Bund und Länder Darlehen zur Verfügung.

Die wichtigsten Darlehen des Bundes sind:

  • das KfW-StartGeld
  • das ERP-Kapital für Gründung
  • der KfW-Unternehmerkredit

Die Darlehen bieten unterschiedliche Konditionen, die den Start in die Selbständigkeit erleichtern sollen. Zum Beispiel tilgungsfreie Anlaufzeiten, günstigere Zinsen und teilweise Freistellung von Sicherheiten. Förderdarlehen müssen nach dem Hausbankprinzip immer bei Banken oder Sparkassen beantragt werden. Jährlich informiert die KfW – Bankengruppe in ihrer Publikation „Gründungsmonitor“ über das Gründungsgeschehen in Deutschland, nennt Förderkennzahlen und zeigt Trends von Unternehmensgründungen, wie auch in der Bereitschaft zur Mittelvergabe durch Kreditinstitute auf.

Informationen über die Programme des Bundes, der Bundesländer und der Europäischen Union sind in der Förderdatenbank des Bundes zu finden.

Hilfen der Bundesagentur für Arbeit Existenzgründung

Bezieher von Arbeitslosengeld I können für die Dauer von 15 Monaten einen Gründungszuschuss beziehen, wenn Sie mit der beruflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Bezieher von Arbeitslosengeld II können ein Einstiegsgeld erhalten; es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch darauf.

Existenzgründer-Planspiel Existenzgründung

Zum spielerischen Erwerb von Fähigkeiten zur Existenzgründung werden in verschiedenen Institutionen (z. B. Schulen oder Universitäten) Existenzgründungswettbewerbe veranstaltet:

Der Deutsche Gründerpreis für Schüler (ehemals StartUp-Werkstatt) ist ein jährlich bundesweit stattfindendes Existenzgründer-Planspiel für Schüler ab 16 Jahre. Das Planspiel ist Teil der Initiative Deutscher Gründerpreis. Dieser wird jedes Jahr in den Kategorien Schüler, StartUp, Aufsteiger, Lebenswerk und Sonderpreis für herausragende unternehmerische Leistungen verliehen. Unterstützt wird Deutschlands größtes Existenzgründerplanspiel von den Partnern stern, Sparkassen, ZDF und Porsche sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Während der Spielphase gründen die Schüler ein fiktives Unternehmen und lernen so spielerisch verschiedene Abschnitte der Planung und Realisierung einer Existenzgründung kennen. Die Spielplattform ist das Internet. Die einzelnen Teams werden von ihrer lokalen Sparkasse betreut. Am Ende winken den Schülern Sach- und Geldpreise auf Bundes- und Landesebene. Ebenso gibt es eher spielerisch veranlagte Gründungswettbewerbe, um Interessierten Zugang zur Thematik zu verschaffen, wie den 5-Euro-Business-Wettbewerb.

Der Wettbewerb Jugend gründet ist ein bundesweiter Schülerwettbewerb des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). In Teams, die aus bis zu sechs Personen bestehen können, erhalten Jugendliche zwischen 16 und 21 Jahren so die Möglichkeit, eine Unternehmensgründung virtuell mitzuerleben. Das Besondere an der Konzeption dieses Schülerwettbewerbs ist die Kombination aus Ideenwettbewerb, Internet-Planspiel-Wettbewerb, Lernumgebung und Expertensystem. Alle Komponenten des Wettbewerbs werden in Form einer fortlaufenden Geschichte („Lernmodule“) integriert. Jugendliche werden durch „Jugend gründet“ auf spielerische Weise an die Themen Existenzgründung und Unternehmensführung herangeführt.

Gründungsforschung Existenzgründung

Gründungsforschung ist ein interdisziplinärer Forschungsbereich basierend auf der Analyse des Unternehmertums (englisch: Entrepreneurship), der die Unternehmerrolle im gesamtwirtschaftlichen Prozess untersucht. Neben wirtschaftswissenschaftlichen werden auch wirtschaftsgeographische, soziologische, psychologische sowie juristische und historische Fragestellungen untersucht.[3] Zum Forschungsfeld gehören dabei unter anderem die Untersuchung branchenspezifischen Gründungsverhaltens, transnationale Vergleichsanalysen sowie die Analyse von Förder- und Unterstützungsmaßnahmen. Ziel ist es, sowohl die Bestimmungsgrößen für die Entstehung neuer Unternehmen als auch die Bedingungen für den Erfolg dieser zu finden.