Unternehmensbewertung

Die Unternehmensbewertung hat die Ermittlung des Wertes von ganzen Unternehmen oder von einzelnen Anteilen daran zum Gegenstand.

Die Besonderheit einer jeden Unternehmensbewertung erwächst regelmäßig daraus, dass Unternehmen oftmals ein komplexes Gebilde darstellen. So gibt es zahlreiche betriebswirtschaftliche Teildisziplinen, die im Rahmen einer jeden Unternehmensbewertung sachgerecht erfasst und abgebildet und letztlich zu einem einzigen monetären Wert verdichtet werden müssen. So sind insbesondere Aspekte der Investitions- und der Kapitalmarktheorie zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden Unternehmensbewertungen durch die strategische Unternehmensplanung (Businessplan), das Rechnungswesen und nicht zu letzt durch steuerrechtliche Aspekte beeinflusst.

 

Anlässe für eine Unternehmensbewertung

Während Unternehmensbewertungen in ihren Anfängen nahezu ausschließlich der Ermittlung von Kauf- bzw. Verkaufspreisen dienten, haben sich im Laufe der Jahre stetig neue Ermittlungssituationen ergeben. So werden sie heute vor allem auch zum Zwecke der wertorientierten Unternehmensführung (Shareholder Value) und im Rahmen der (internationalen) Rechnungslegung (HGB, IFRS, US-GAAP) durchgeführt.

Wichtige Anlässe für eine Unternehmensbewertung können sein:

  • „normaler“ Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils
  • Börseneinführung (IPO)
  • Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft
  • Differenzen zwischen Gesellschaftern oder Eignern des Unternehmens
  • Ermittlung von Umtauschverhältnissen im Rahmen von Verschmelzungen (Fusionen)
  • Squeeze-out (§§ 327a ff. AktG)
  • Enteignung (nach Art. 14 (3) GG).

Gemeinsam ist diesen Anlässen, dass sie alle zu einer Änderung der Eigentumsverhältnisse führen. Darunter ist zu verstehen, dass die Eigentumsrechte hinsichtlich des Anteils am Unternehmen von einer auf die andere Partei übergehen bzw. das die Anteile der Hauptaktionäre des Unternehmens bei einem IPO verwässert werden. Dabei können noch dominierte und nicht dominierte Transaktionen unterschieden werden. Bei einer dominierten Transaktion werden die Eigentumsverhältnisse gegen den Willen einer der beteiligten Parteien verändert. Dies wäre z. B. bei der Enteignung bzw. dem Ausschluss eines missliebigen Gesellschafters aus einer Personengesellschaft der Fall.

Anlässe ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse treten in jüngster Zeit immer öfter auf. Hierbei kann keine dominierte bzw. nicht dominierte Situation vorliegen. Beispielhaft seien zu nennen:

  • Kreditwürdigkeitsprüfung
  • Bewertung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
  • Bewertungen zum Zwecke der Rechnungslegung (IAS 36 bzw. § 253 HGB)
  • Bewertungen zur Ermittlung von Besteuerungsbemessungsgrundlagen
  • Bewertungen im Rahmen der wertorientierten Unternehmensführung (Shareholder Value).

Anbieter von Unternehmensbewertungen

Als Anbieter von Unternehmensbewertungen kommen verschiedene Institutionen in Frage:

  • Investmentbanken
  • Banken
  • Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften
  • Unternehmensberatungen
  • speziell auf Corporate Finance-Fragen spezialisierte Beratungen
  • einzelne Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

Je nach Transaktionsvolumen kommen unterschiedliche Berater bzw. Bewerter in Frage. In Deutschland wird der Mittelstand in Fragen der Bewertung i. d. R. durch Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaften begleitet. Dies kann dadurch belegt werden, dass das Transaktionsvolumen bei den großen Investmentbanken regelmäßig sehr hoch ist, die Anzahl der durchgeführten Transaktionen jedoch geringer ausfällt.