Umschuldung, Unternehmenssanierung und Insolvenz verhindern mit Dr. Horst S. Werner

Durch (Eigen-)Kapitalbeschaffung mit einer Privatplatzierung ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) lassen sich Kredite und Bankdarlehen umschulden bzw. ablösen. Bei einer rechtzeitigen Umschuldung kann ein Unternehmen der Schuldenfalle und damit einer möglichen Insolvenz entgehen. Angesichts der restriktiven Kreditvergabe der Banken erhöhen immer mehr kleine und mittlere Unternehmen ihr Eigenkapital und ihre Liquidität mit stimmrechtslosem Beteiligungskapital (z.B. Genussrechte und stille Beteiligungen). Die Erhöhung des Eigenkapital (über Privatinvestoren) des Unternehmens ist aber auch ohne Zuführung von neuem Kapital möglich. Mit oft einfach durchzuführenden Vertragsänderungen lassen sich sehr gute Verbesserungen der Bilanz- und Kapitalstruktur erzielen. Eine solche Stärkung des Eigenkapitals ist für jedes Unternehmen mit einem so genannten „Debt-Equity-Swap“ möglich. Der Begriff „Debt-Equity-Swap" bezeichnet die Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt") in Eigenkapital („Equity"). Diese Umwandlung von Verträgen ist eine Massnahme der Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Bilanzverbesserung.

Unternehmensverbindlichkeiten können sowohl in Vollgesellschaftsanteile (z.B. GmbH-Stammanteile oder Aktien) als auch in mezzanine Finanzierungsformen (z.B. Genussrechte und stille Beteiligungen) umgewandelt werden. Die Schuldumwandlung eignet sich vor allem für bestehende Gesellschafterdarlehen, aber auch für alle anderen Verbindlichkeiten gegenüber außerhalb des Unternehmens stehenden Dritten. Ganz gleich, welche Verbindlichkeit in Eigenkapital umgewandelt werden soll, bietet sich dabei vor allem der Debt-Equity-Swap von Verbindlichkeiten in Mezzanine-Kapital an. Dieser entlastet die Bilanz und verbessert die Kapitalstruktur. Wenn z.B. bereits ein Gesellschafterdarlehen oder Lieferantenkredit gewährt wurde, lässt sich dieses Fremdkapital mittels einer Vertragsumwandlung zu Buchwerten in bilanzielles Eigenkapital umändern ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Dabei ist die Umwidmung von Verbindlichkeiten aller Art in stilles Beteiligungskapital und Genussrechtskapital regelmäßig besonders interessenadäquat und z.B. bei Gesellschafterdarlehen jederzeit ohne Einschaltung von unternehmensfremden Personen, ohne Inanspruchnahme des Kapitalmarktes und nahezu ohne Aufwand möglich. Der mit der Gewährung eines (Gesellschafter-)Darlehens verfolgte Zweck, die Liquidität des Unternehmens zu verbessern und gleichzeitig die Rückzahlbarkeit des überlassenen Kapitals zu ermöglichen, lässt sich mit Mezzanine-Kapital in Form von Genussrechten und stillen Beteiligungen besser erreichen. Genau wie ein Darlehen beeinflusst Mezzanine-Kapital nicht die Stimmverhältnisse in der Gesellschafterversammlung, ist ebenfalls zurückzahlbar (anders als z.B. bei Aktien oder GmbH-Stammanteilen) und bietet allen Beteiligten zudem eine Reihe von bilanziellen und steuerlichen Gestaltungsoptionen. Auf diese Weise können auch Umschuldungen zum Vorteil des Unternehmens durchgeführt werden.

Ein Schuldumwandlung eignet sich auch als Sanierungsmassnahme und als Insolvenzabwehr-Instrument. So kann eine Schuldumwandlung mit Zustimmung der Kreditgeber auch zur Ablösung von Bankdarlehen bzw. Wandlung von Krediten eingesetzt und auf diese Weise eine bilanzielle Überschuldung und damit die Insolvenz vermieden werden. Interessenten erhalten weitere kostenlose Informationen unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de auf entsprechende vertrauliche Anfrage.

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