Börsengang, Börsenemissionen und Börsenzulassungsverfahren für Aktienemissionen

Ein Börsengang und eine Aktienemission an der Börse ( siehe ausführlich www.finanzierung-ohne-bank.de ) ist vor dem Hintergrund der individuellen Eigeninteressen der Aktiengesellschafts-Inhaber sowie der beabsichtigten Zukunftsperspektiven und Investitionen der Aktiengesellschaft zu prüfen und festzulegen. Unter Berücksichtigung der Emissionsprospekt-Pflichten der Kapitalmarktaufsicht und der Regelungen der Verkaufsprospektgesetze ist entsprechend den auszuwählenden Börsensegmenten mit den unterschiedlichen Börsenzulassungsvoraussetzungen ein Aktienemissions-Prospekt  börsenpflichtig zu erstellen oder eine prospektfreie Zulassung zu beantragen. Im Einzelnen sind die nachfolgenden Schritte erforderlich:

–   Feststellung der Börsenfähigkeit und Ausarbeitung einer "Equity Story"

–   Ausarbeitung und Abstimmung eines Abwicklungs- und Umsetzungsplans mit dem Unternehmen 

–   Erarbeitung einer Due-Dilligence ( Prüfgutachten ) zur Bewertung des Ausgabekurses der Aktien sowie der rechtlichen und steuerlichen Grundlagen für den Aktienprospekt

–   Ausarbeitung eines Börsenemissions-Prospekts 

–   Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Börsenzulassung und für die Notierungsaufnahme im beabsichtigten Börsensegment 

–   Durchführung des Verfahrens zur Einbeziehung der neuen Aktien in die Wertpapiersammelverwahrung( Effektengiroverkehr ) bei der
    Clear Stream Banking AG in Frankfurt / Main

–   Antragsvorbereitung für die Zulassung der neuen Aktien im
    geregelten Börsenmarkt

–   Abstimmung des Zulassungsverfahrens mit der Zulassungsstelle der Börse

–   Entwurf der erforderlichen Plichtveröffentlichung in den amtlich benannten
    Börsenpflichtblättern

–   Antragstellung auf Zulassung und Notizaufnahme der Aktien an der Börse

–   Abwicklung und Depotbuchung der neuen Aktien in die Depots der Aktionäre
–   Vereinbarung mit dem Wertpapierhandelsunternehmen über die fortlaufende Listing-Betreuung

Für den Freiverkehr / Open Market ist im Gegensatz zum gesetzlich geregelten Aktienmarkt kein Zulassungsverfahren erforderlich. Es bedarf nur der privaten Vereinbarung mit einem Wertpapierhändler als dem an der jeweiligen Börse zugelassenem Wertpapierhandelsunternehmen, um das Freiverkehrs-Listing zu erhalten.  Der Freiverkehr bedeutet also keine amtliche Börsenzulassung, sondern beinhaltet lediglich eine rein faktische Notiz und Handelsabwicklung über die vorhandenen Börsensysteme. Die täglich festgestellten Kurse werden unter dem Begriff "Freiverkehr" in allen Zeitungen und Wirtschaftsmagazinen publiziert.

Die Notierungsaufnahme in allen börslichen und ausserbörslichen Segmenten erfolgt durch die Einbeziehung der Aktien in den Handel. Dies kann im Rahmen eines öffentlichen Angebots ( mit einem Aktien-Verkaufsprospekt ) oder durch eine einfache Notierung der Aktien  ( sogen. Listing ) erfolgen. Der Entry Standard unterliegt jedoch bereits den Börsengesetzen und deshalb ist dafür ein von der Börsenkommission lizensierter sog. "Listing Partner" als Betreuer erforderlich. Weitere Informationen erhalten interessierte Unternerhmer und Vorstände unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de , wobei Dr. jur Horst Siegfried Werner als Wirtschafts- und Steuerjurist und langjährig erfahrener Kapitalmarktexperte gern zu einer kostenfreien Beratung zur Verfügung steht.

gesamten Artikel lesen zurück mit ESC