Börsengang, Börsenemissionen und Börsenzulassungsverfahren für Aktienemissionen
– Feststellung der Börsenfähigkeit und Ausarbeitung einer "Equity Story"
– Ausarbeitung und Abstimmung eines Abwicklungs- und Umsetzungsplans mit dem Unternehmen
– Erarbeitung einer Due-Dilligence ( Prüfgutachten ) zur Bewertung des Ausgabekurses der Aktien sowie der rechtlichen und steuerlichen Grundlagen für den Aktienprospekt
– Ausarbeitung eines Börsenemissions-Prospekts
– Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Börsenzulassung und für die Notierungsaufnahme im beabsichtigten Börsensegment
– Durchführung des Verfahrens zur Einbeziehung der neuen Aktien in die Wertpapiersammelverwahrung( Effektengiroverkehr ) bei der
Clear Stream Banking AG in Frankfurt / Main
– Antragsvorbereitung für die Zulassung der neuen Aktien im
geregelten Börsenmarkt
– Abstimmung des Zulassungsverfahrens mit der Zulassungsstelle der Börse
– Entwurf der erforderlichen Plichtveröffentlichung in den amtlich benannten
Börsenpflichtblättern
– Antragstellung auf Zulassung und Notizaufnahme der Aktien an der Börse
– Abwicklung und Depotbuchung der neuen Aktien in die Depots der Aktionäre
– Vereinbarung mit dem Wertpapierhandelsunternehmen über die fortlaufende Listing-Betreuung
Für den Freiverkehr / Open Market ist im Gegensatz zum gesetzlich geregelten Aktienmarkt kein Zulassungsverfahren erforderlich. Es bedarf nur der privaten Vereinbarung mit einem Wertpapierhändler als dem an der jeweiligen Börse zugelassenem Wertpapierhandelsunternehmen, um das Freiverkehrs-Listing zu erhalten. Der Freiverkehr bedeutet also keine amtliche Börsenzulassung, sondern beinhaltet lediglich eine rein faktische Notiz und Handelsabwicklung über die vorhandenen Börsensysteme. Die täglich festgestellten Kurse werden unter dem Begriff "Freiverkehr" in allen Zeitungen und Wirtschaftsmagazinen publiziert.
Die Notierungsaufnahme in allen börslichen und ausserbörslichen Segmenten erfolgt durch die Einbeziehung der Aktien in den Handel. Dies kann im Rahmen eines öffentlichen Angebots ( mit einem Aktien-Verkaufsprospekt ) oder durch eine einfache Notierung der Aktien ( sogen. Listing ) erfolgen. Der Entry Standard unterliegt jedoch bereits den Börsengesetzen und deshalb ist dafür ein von der Börsenkommission lizensierter sog. "Listing Partner" als Betreuer erforderlich. Weitere Informationen erhalten interessierte Unternerhmer und Vorstände unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de , wobei Dr. jur Horst Siegfried Werner als Wirtschafts- und Steuerjurist und langjährig erfahrener Kapitalmarktexperte gern zu einer kostenfreien Beratung zur Verfügung steht.