Beteiligungskapital als Venture Capital, Mezzaninekapital oder Private Equity-Capital

   von Dr. jur. Horst Siegfried Werner

Beteiligungskapital und Finanzkapital als Haftkapital ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de ) sind unerläßlich für alle Unternehmen. Gerade in Zeiten der Kreditklemme ist Beteiligungskapital zur Finanzierung von Unternehmen von besonderer Bedeutung. Je nach der Rechtsform des Unternehmens, das Beteiligungskapital benötigt oder Beteiligungs-Angebote emittieren möchte, sind die geeigneten Finanzierungsformen auszuwählen. Dies können eine Aktienemission, die Ausgabe von Kommandit-Beteiligungen oder anderen offenen Beteiligungen mit Stimmrechten oder stimmrechtslose Mezzaninekapital-Beteiligungen wie stilles Gesellschaftskapital, Genussrechtskapital, Anleihekapital ( auch Hypotheken-Anleihen ) oder partiarisches Darlehenskapital sein ( siehe http://www.kapitalbeschaffung-sofort.de ). Hierbei spielen sowohl Haftungsfragen als auch steuerliche Überlegungen sowie Eigentumsrechte und Stimmrechtseinflüsse eine Rolle; soll die Verwässerung der Einflußrechte vor dem Hintergrund von Nachfolgeüberlegungen in Kauf genommen werden ? Soll die Gesellschaft im Familienverbund verbleiben oder ist auch ein Teil "Kasse machen" gewünscht ? Hier spielen die unternehmerischen wie privaten Interessen des Unternehmers bzw. der Familie eine entscheidende, prioritäre Rolle. Umfassende Informationen können Unternehmen kostenlos von der Dr. Werner Financial Service AG erhalten.

Herausragende Parameter bei der Wahl einer alternativen Finanzierungsform sind die Rechtsform des Emittenten, bilanzielle Aspekte, das Maß der gewünschten Mitbestimmung, gewerbesteuerliche Aspekte, die Höhe der Ausschüttungen bzw. die Verzinsung, die gewünschte Kapitalbindungs-Dauer sowie die voraussichtliche künftige Entwicklung des Unternehmens und die künftige Kapitalrückführungsfähigkeit der Investorengelder. Ebenso ist von Bedeutung, ob der Unternehmensinhaber einen weiteren Mitinhaber dulden möchte oder ob die Einflußstrukturen im Unternehmen unberührt bleiben sollen.

Bei der Auswahl der alternativen Finanzierungsform ( Risikokapital, Mezzanine Kapital ohne Stimmrechte, Venture Capital, Private Equity etc. ) für die gewerbliche Finanzierung ist schließlich zu beachten, dass künftige Weichenstellungen nicht beeinträchtigt werden. So sollten Umwandlungspläne in andere Rechtsformen, künftige Nachfolgeregelungen (z.B. im Rahmen MBI oder MBO) und andere Maßnahmen wie eine Unternehmensteilung ( z.B. ein Spin-Off ) , eine Fusion oder sogar ein möglicherweise für einen späteren Zeitpunkt geplanter Börsengang bereits im Vorfeld berücksichtigt werden. Interessenten können die kostenlose Fachbroschüre von 54 Seiten mit dem Titel " Beteiligungskapital und Fondskapital zur Unternehmensfinanzierung" unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de anfordern.

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