Beteiligungen(-angebote) ohne Prospektpflicht und BaFin-genehmigungsfrei


Beteiligungs-Angebote dienen der bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Öffentliche Angebote von Beteiligungen an Unternehmen unterliegen seit dem 01. Juli 2005 grundsätzlich der Verkaufsprospekt-Pflicht. Entgegen der weit verbreiteten Ansicht, alle öffentlichen Beteiligungsangebote seien prospektpflichtig, bestehen jedoch die im Folgenden genannten Ausnahmen von der Prospektpflicht:

Mit dem Abschnitt III a des Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes (WVPG) – mit der Überschrift „Prospektpflicht für Angebote anderer Vermögensanlagen“ – wird der Geltungsbereich des WVPG zunächst auch auf Nichtwertpapiere ausgedehnt (§ 8 f Abs. 1). Dies sind z.B. die nicht wertpapierverbrieften stillen Beteiligungen oder KG-Fondsanteile. Davon gibt es acht Ausnahmetatbestände, soweit die gesetzliche Eingreifkriterien unterschritten werden:

1. Genossenschaften
2. Versicherungen und Pensionsvereine
3. (a) Maximal 20 Anteile pro Finanzinstrument
    oder aber (b)mehr Anteile, jedoch bei einem maximalen Beteiligungs-
    Gesamtbetrag bis Euro 100.000,– innerhalb von
    12 Monaten oder aber jeder (c) Anteile bei einer Mindestbeteiligung 
    von über  Euro 200.000,–  und (d) bei Wertpapieren bei einer 
    Mindestzeichnungssumme von über Euro50.000,–
4. Angebote an qualifizierte Anleger (z.B. 
    Wertpapierhändler) und/oder an unter 100 nicht
    qualifizierte Anleger ( = Privatanleger )
5. Anlageangebote, für die schon ein genehmigter Verkaufs-
    Prospekt besteht
6. Beteiligungsangebote an eine bestimmten Personenkreis
    wie Arbeitnehmer einschließlich der verbundenen Unternehmen
7. Staatliche Emittenten etc.
8. Verschmelzung und Übernahme

Der Ausnahmetatbestand der Ziff. 3 (a) ist am praktischten, zumal diese Vorschrift unabhängig von der Beteiligungshöhe bei verschiedenen Finanzinstrumenten gleichzeitig bis zu 60 Privatanleger zuläßt. Damit kann ein Beteiligungsvolumen nach der Platzioerungs-Wahrscheinlichkeit von bis zu Euro 2 – 3 Mio. akquiriert werden, was für viele mittelständische Unternehmen als zusätzliche Eigenkapitalfinanzierung zur Stärkung von Bonität und Rating ausreichend ist. Damit kann die Gesamtfinanzierungsfähigkeit eines Unternehmens bei ergänzender Bankfinanzierung erheblich gesteigert bzw. noch "oben gehebelt" werden.

Die Beschaffung von Kapital und bankenunabhängiger Finanzierung über die privaten Finanz- und Kapitalmärkte ist somit für jedes Unternehmen in allen Größenordnungen möglich und umsetzbar. Bei Einhaltung der genannten Ausnahmeregelung bedarf es also keiner bankaufsichtsrechtlichen bzw. kapitalmarktaufsichtsrechtlichen Genehmigung zur Kapitalbeschaffung. Erst bei größerem Kapital, wofür mehr als 20 private Investoren pro Finanzinstrument benötigt werden, muß eine von der Kapitalmarktaufsicht, der BaFin in Frankfurt / Main  genehmigte Kapitalmarktemission mit einem gestatteten bzw. gebilligten Beteiligungs-Verkaufsprospekt über ein Private Placement bzw. eine Börsenemission durchgeführt werden.

Die Dr. Werner Financial Service AG hat diesem gesetzlichen Ausnahmetatbestand den Namen / die Marke "Small-Capital-Finanzierung" gegeben. Interessenten erhalten weitere kostenlose Informationen unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de und dazu unsere kostenfreie Fachbroschüre "Die Small-Capital-Finanzierung ohne BaFin" – 42 Seiten mit ausführlicher Erläuterung.

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