Procon Genussrechte

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existenzgruendung

Wie wir bereits unter Bilanzierung von Genussrechten ausgeführt haben, ist ein Genussrecht in der Regel ein nachrangiges Darlehen an das Unternehmen. In unserem Falle Procon. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass die Zeichnung eines Genussscheines eine Investition in ein Unternehmen ist und damit der Erfolg bzw. die Verzinsung des Genussscheines mit dem Erfolg es Unternehmens verbunden ist. Scheitert das Unternehmen bzw. ist nicht in der Lage Renditen zu verwirtschaften, so rentiert entweder die Investition in die Genussscheine nicht oder das eingesetzte Kapital geht im schlimmsten Falle ganz verloren.