Mitarbeiter nach USA senden was ist zu beachten?

Wenn man einen Mitarbeiter in die USA entsenden möchte, dann muss man einiges beachten. Gerade wenn ein Unternehmen produzierende Standorte in der USA hat kommt es häufig vor das Deutsche Mitarbeiter in die USA reisen müssen.

Versicherungsschutz, steuerliche Aspekte und auch der Arbeitsvertrag des zu entsendenden Mitarbeiters müssen geprüft beziehungsweise begutachtet werden. In der Regel muss man das Gehalt in dem Land versteuern, in dem der Mitarbeiter auch tätig ist/wird.

Wenn die Tätigkeit aber keine 183 Tage in Anspruch nimmt, greift diese Regelung nicht und alles läuft wie gewohnt ab.

Genauso läuft es in dem Sozialversicherungsrecht ab, dort gilt grundlegend das Territorialitätsprinzip. Die Sozialversicherungspflicht besteht dort, wo der Mitarbeiter arbeitet. Da das Arbeitsverhältnis in Deutschland bestehen bleibt (meistens) gibt es keine Schwierigkeiten. Der Mitarbeiter muss sich an die Betriebsorganisation in Amerika richten, die Regelungen in Deutschland sind für ihn in diesem Moment uninteressant. Die Zuständige Krankenkasse muss eine Bescheinigung ausstellen die die Fortführung bestätigt. Durch diese Bescheinigung ist der Mitarbeiter von dem Amerikanischen Renten- und Krankenversicherungsrecht freigestellt. Wichtig ist auch, dass das Unternehmen den bestehenden Deutschen Arbeitsvertrag mit einer Entsendevereinbarung ergänzt, so ist rechtlich alles in trockenen Tüchern.

Die Vereinigten Staaten sind überall bekannt als das Land mit den unbegrenzten Möglichkeiten.

Doch der Einsatz von ausländischen Arbeitnehmern ist in den USA schon ein wenig kompliziert. Die deutsche Wirtschaft hat einen sehr großen Investitionsdrang in die USA, dieser Investitionsdrang wird meist von den strengen Regeln gebremst. Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis sind die zwei ersten Dinge die man beachten muss. Für eine berufliche Tätigkeit in Amerika benötigt man ein spezielles Arbeitsvisum, dies muss man schon im Vorfeld bei dem Generalkonsulat in Frankfurt am Main oder bei der amerikanischen Botschaft in Berlin beantragen. Der deutsche Mitarbeiter, der von seinem Unternehmen nach Amerika entsendet wird, muss ein L1-Visum vorweisen können. Dies sollte man rechtzeitig beantragen, lieber ein wenig früher als geplant. Vor allem wenn der Mitarbeiter, der in die USA einreisen soll, keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, dauert es meist sehr lange bis der Visumantrag bearbeitet wird.

Wichtig ist, dass man seine Mitarbeiter nicht mit einem Touristenvisum einreisen lässt, dann kann es nämlich passieren dass man eine Strafe bezahlen muss und eine Ausweisung könnte auch folgen. Wenn man längerfristig in Amerika tätig ist, dann gilt das amerikanische Arbeitsrecht. Wichtig ist, dass man ein Rückflugticket vorweisen kann. Die Anforderungen in den USA sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, die Einwanderungsbehörde ist sehr konsequent und rigoros.

Auch die Amerikansichen Mitbürger sind oft nicht ganz so locker, wie man sich das vorstellt. Die Gepflogenheiten in den größeren Firmen sind nicht mit denen identisch, die man in Deutschland kennt. Ein vorbereitendes kulturelles Training, siehe https://global-cultures.com/interkulturelles-training/usa/ kann hier helfen. Auch in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Mann und Frau sollte der Mitarbeiter speziell hingewiesen werden. Der Vorwurf sexuelle Belästigung steht viel schneller im Raum, als in Deutschland. http://blog.otto-office.com/geschaftsreisen-ins-ausland

Solche eine Anschuldigung möchte sich sicherlich jeder Mitarbeiter im Ausland ersparen. Aber es gibt noch viele andere Regeln, die zu beachten sind.

Mit dem neuen Präsidenten wird das nicht besser werden.

buy American, hire American da dürfen sich Deutsche Firmen warm anziehen. Hinzu kommt die inzwischen ausserordentliche Rückständigkeit Deutscher Firmen in Bezug auf neue Technologien.