Kleingewerbe anmelden – Gewerbeanmeldung
Es gibt genügend Hinweise und Tipps im Internet, was man beim Kleingewerbe anmelden in Deutschland beachten muss, und wie das genau geht.
In Deutschland wird als Kleingewerbe ein Unternehmen dann bezeichnet, wenn „das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ (§ 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB)).
Nur natürliche Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) können Kleingewerbetreibende sein; andere Gesellschaften, die ein Gewerbe betreiben, sind immer Kaufmann im Sinne von § 1 HGB (vgl. § 6 HGB). Weiter muss der Vorname und Nachname des Kleingewerbetreibenden in dessen Firmierung, also im Firmennamen auftauchen.
Dies soweit zur Form. Grundsätzlich gilt jedoch zu prüfen, ob man aufgrund von jeder Geschäftsidee sofort zum Gewerbeamt rennen muss um dort gebührenpflichtig ein Gewerbe anzumelden. Manch ein Lieferant oder Großhändler verlangt für die Bestellung oder für Preisauskünfte eine Gewerbeanmeldung, aber für die meisten geschäftlichen Aktivitäten benötigt man nirgendwo einen Gewerbeschein. Weder beim Finanzamt noch beim Gewerbeamt wird einem der Kopft abgerissen, wenn man zunächst versucht die eigenen Geschäftsidee einfach einmal auszuprobieren und das Hauptaugenmerk auf die Gewinnung von Kunden und die Generierung von Umsatz und Erträgen zu richten. Erkennt man dann, dass die Geschäftsidee funktionieren wird und man dieses Kleingewerbe oder Gewerbe auch nachhaltig ausüben möchte, so muss natürlich den landesüblichen Gesetzen genüge getan werden. Aber in den allermeisten Fällen wird doch sehr schnell erkannt, dass es in Deutschland so gut wie unmöglich ist, ein funktionierendes gewinnbringendes Unternehmen auf die Beine zu stellen. Deutschland ist einfach kein Gründerland.
Ganz anders ist es zum Beispiel im Ausland, dort sind nach unserer Einschätzung die Chancen etwas höher. Hier bietet sich Österreich an. Anleitungen finden sich hier: http://www.jungunternehmermagazin.at/gewerbeanmeldung-in-oesterreich-so-melden-sie-ein-gewerbe-an/
Auch in der Schweiz besteht Niederlassungsfreiheit für EU Staatsbürger, auch hier sind die Bedingungen für Unternehmensgründer wesentlich günstiger als in Deutschland.