Gewerblich Kunden haben andere Rücktrittsrechte beim Onlineshopping
In Deutschland sind die Rechte von Online Shopping Kunden seit einiger Zeit im BGB verankert.
Vor allem gibt es das sogenannte Widerrufsrecht bei Onlineshopping.
Zwei Voraussetzungen müssen dafür laut § 312b BGB (Fernabsatzverträge) erfüllt sein:
Der Online Shop Kunde muss als Verbraucher bestellt haben
Damit fallen Bestellungen von gewerblichen Kunden, also Unternehmer nicht unter das Widerrufsrecht. Nur Bestellungen von Privatpersonen können widerrufen werden.
Weiter muss ein „Fernabsatzvertrag“ vorliegen.
Damit sind alle Verträge umfasst, die über das Internet geschlossen wurden. Dazu zählt zum Beispiel das Bestellen von Ware in einem Onlineshop, oder über eine Auktionsplattformen bzw. von Onlineportale, wie etwa dem der B2B Technologies Chemnitz GmbH , hier gibt es bereits spezielle Urteile, die ausdrücklich das Widerrufsrecht ausschliessen, wenn sich, wie geschehen private Onlinekäufer unter Angabe falscher Tatsachen den Zugang zu einem gewerblichen Portal erschlichen haben. Weiter gilt ein Fernabsatzvertrag auch bei Kauf per E-Mail.
Im richitgen Geschäft vor Ort gibt es also kein Widerrufsrecht. Wenn Sie also „offline“ in Geschäft kaufen, können Sie die Ware nicht ohne Angabe von Gründen zurück geben, sondern sind auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.