Vorratsgesellschaft mit Kapitalbeschaffung zur bankenunabhängigen Kapitalerhöhung übernehmen

Eine Vorratsgesellschaft zu erwerben ( über www.finanzierung-ohne-bank.de ), etwa eine KG, GmbH, GmbH & Co KG oder AG, ist für alle interessant, die sich selbstständig machen wollen. Auch Unternehmer, die ein zweites, rechtlich eigenständiges Standbein aufbauen möchten, zum Beispiel für die Ausgliederung eines neuen Geschäftsfeldes, finden über eine Vorratsgesellschaft eine kurzen Weg. Ein Outsourcing oder der Einsatz als Auffanggesellschaft ist jederzeit möglich Die beiden großen Vorteile sind zum einen die sofortige Verfügbarkeit des neuen Rechtsträgers mit neuer Bonität – eine voll handlungsfähige Vorratsgesellschaft kann man innerhalb von 24 Stunden übernehmen – sowie zum anderen die begrenzte Haftung dieser Kapitalgesellschaft.

Bei „Vorratsgesellschaften“ handelt es sich um Gesellschaften, die nur zu dem Zweck gegründet wurden, im Bedarfsfall an einen Interessanten verkauft zu werden. Eine solche „Vorratsgesellschaft“ ist etwa dann interessant, wenn der betreffende Erwerber zügig einen Rechtsträger mit Haftungsbeschränkung (auf das Gesellschaftsvermögen) benötigt, um mittels dieses Rechtsträgers eine neue Geschäftstätigkeit zu starten oder ein anderes Wirtschaftsgut, etwa eine Unternehmensbeteiligung oder z.B. eine Immobilie, zu erwerben. Bei Vorratsgesellschaften handelt es sich daher regelmäßig um Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH oder der AG. Sie werden zunächst mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapital gegründet. Unternehmenszweck ist die „Verwaltung eigenen Vermögens“. Die Vorratsgesellschaft entfaltet zunächst keine eigene Geschäftstätigkeit. Der Gründer hält sie auf Abruf bereit (also auf „Vorrat“), damit sie durch einen Interessenten erworben werden kann.

So stellt z.B. die Dr. Werner Financial Service AG über ihren Netzwerkpartner, die www.companies-for-sale.de“ den passenden Rechtsträger für die unternehmerischen Aktivitäten zur Verfügung. Durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft erhält der Interessent innerhalb eines Tages eine im Handelsregister eingetragene, voll handlungsfähige und schuldenfreie GmbH, AG oder Kommanditgesellschaft (KG). Eine Vorratsgesellschaft ist eine neu gegründete, in das Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die vollkommen unbelastet ist.

Man vermeidet damit lange Eintragungsfristen, die persönliche Haftung der Gründungsgesellschafter während der Gründungsphase und den im Geschäftsleben wenig beliebten Zusatz „in Gründung“. 

Leistungen der Dr. Werner Financial Service Group:

· GmbH´s, AG´s und KG´s aktuell neu eingetragen oder mit verschiedenen
  Gründungsjahren und/ oder abweichenden Geschäftsjahren
· Beratung bei der Rechtsträgerwahl (GmbH, AG, oder KG)
· Anpassung der Satzung an Ihre Bedürfnisse bzw. an den Kapitalmarkt
· Vorbereitung des Notartermins und der Übernahmeverträge
· Bei der Emission von Aktien / Genussscheinen / Inhaberschuldverschreibungen
  Beschaffung der Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN)/
  International-Security-Identification-Number (ISIN)
· Finanzkommunikation zur Eigenkapitalbeschaffung/ Unternehmensfinanzierung.

Die Vorteile bei der Übernahme einer Vorratsgesellschaft

· Sie erhalten eine im Handelsregister eingetragene und sofort voll
  handlungsfähige Gesellschaft
· Notarielle Garantie, dass keine Altlasten vorhanden sind
· Sie vermeiden den Zusatz „in Gründung“
· Die Satzung wird direkt auf Ihr Unternehmen und Ihre Interessen zugeschnitten
· Sie umgehen die persönliche Haftung während der Gründungsphase
· Ihr Unternehmen ist sofort in einer kapitalmarktfähigen Rechtsform aufgestellt.

Weitere Informationen erhalten Interessenten kostenfrei auf Anfrage unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de  von dem Wirtschafts- und Gesellschaftsrechtler Dr. jur. Horst Siegfried Werner.

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