Die Börsenzulassung und das Börsenzulassungsverfahren für Aktiengesellschaften mit einem Börsenprospekt
Die Börsenzulassung mit dem Ziel einer weiteren Eigenkapital-Finanzierung ( siehe ausführlich www.finanzierung-ohne-bank.de ) ist im Börsengesetz ( BörsG ) und in der Börsenzulassungsverordnung ( BörsZulVO ) geregelt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung sind entsprechend den einzelnen Börsensegmenten ( Entry Standard, Prime Standard, S-Dax, M-Dax, Amtlicher Hnadel ) abgestuft und damit unterschiedlich geregelt. Die geringsten Erfordernisse sind beim Entry Standard für junge Unternehmen gegeben, wo lediglich ein Grundkapital von Euro 250.000,- gegeben sein muß. Gesetzlich wird zwischen dem amtlichen Handel, dem geregelten Markt und dem Freiverkehr differenziert, daneben gibt es noch den ausserbörslichen Telefonhandel. Die Zulassung erfolgt durch die Zulassungsstelle der jeweiligen Börse. Dort ist ein entsprechender Zulassungsausschuß eingerichtet, an den der Zulassungsantrag zu richten ist.. Der Zulassungsantrag kann für des Emissionsunternehmen nur durch ein Kreditinstitut oder durch eine Wertpapierhandelsbank , welche(s) selbst an der jeweiligen Börse zur Teilnahme am Handel zugelassen sein muß, gestellt werden. Das Emissionsunternehmen kann also den Börsenzulassungantrag nicht selbst stellen.
In dem Zulassungsantrag sind die erforderlichen Rechtsgrundlagen der (Aktien-)Gesellchaft, die Stückelungen der Wertpapiere, die Handelbarkeit und die Streuung der Aktien, die Umtausch- und Bezugsrechte, die Mindestbeträge der Wertpapiere etc. anzugeben.
Nach erfolgter Börsenzulassung und Aufnahme des Handels hat das börsennotierte Emissionsunternehmen gem. den §§ 44 ff BörsG eine Reihe von Pflichten zu erfüllen. Hierzu gehören die Veröffentlichung der wp-testierten Jahresabschlüsse sowie die Erfüllung einer regelmäßigen Zwischenberichtspflicht im laufenden Geschäftsjahr. Ferner sind unverzügliche Veröffentlichungen ( Ad-hoc-Meldungen ) über wesentliche, neue Tatsachen, die die Werthaltigkeit der Wertpapiere beinflussen (können), in den Börsenpflichtblättern zu tätigen und bekannt zu machen. Interessenten erhalten weitere kostenlose Informationen unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de oder in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.